Wie geht’s los?

Kontakt und Erstgespräch

Nachdem Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch.

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Psycho­thera­peutische Sprech­stunde

In der Psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie Ihr Problem schildern. Sollten wir nach Abschluss des Gespräches gemeinsam zu der Feststellung kommen, dass eine psychotherapeutische Behandlung angebracht ist, folgen im nächsten Schritt fünf „probatorische Sitzungen“.

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Proba­torische Sitzungen

Diese gemeinsame Zeit dient einerseits dazu, herauszufinden, ob es zwischen Patient, Eltern und Therapeutin eine vertrauensvolle, tragfähige Basis geben kann. Andererseits werde ich eine ausführliche Anamnese und Diagnose erstellen. Ich arbeite dabei sowohl mit Kinder- und Jugendärzten zusammen, um körperliche Ursachen der Symptome auszuschließen, als auch mit Kinder- und Jugendpsychiatern, wenn es nötig sein sollte.

Nach abgeschlossenen probatorischen Sitzungen stimmen wir uns nochmals endgültig darüber ab, ob jetzt eine psychotherapeutische Behandlung begonnen werden soll.

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Psycho­thera­peutische Behandlung

Nach unserer gemeinsamen Entscheidung, dass eine psychotherapeutische Behandlung begonnen werden soll, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden. Nähere Infos zu diesem Antrag finden Sie auf der Seite → Kostenübernahme.

Sobald wir die Zusage auf Kostenübernahme von Ihrer Krankenversicherung erhalten haben, können wir mit der Therapie beginnen:

→ Übersicht Kinderpsychotherapie
→ Übersicht Jugendlichenpsyhotherapie

Sitzungsdauer & Schweigepflicht

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten. In Beratung und Therapie unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht.