Wie geht’s los?

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Nachdem Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch.
Psychotherapeutische Sprechstunde
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie Ihr Problem schildern. Sollten wir nach Abschluss des Gespräches gemeinsam zu der Feststellung gelangen, dass eine psychotherapeutische Behandlung angebracht sein könnte, werden wir bis zu 5 sogenannte „probatorische Sitzungen“ haben.
Probatorische Sitzungen
Diese gemeinsame Zeit dient einerseits dazu, herauszufinden, ob es zwischen Patient, Eltern und Therapeutin eine vertrauensvolle, tragfähige Basis geben kann. Andererseits werde ich eine ausführliche Anamnese und Diagnose erstellen. Ich arbeite dabei sowohl mit Kinder- und Jugendärzten zusammen, um körperliche Ursachen der Symptome auszuschließen, als auch mit Kinder- und Jugendpsychiatern, wenn es nötig sein sollte.
Nach abgeschlossenen probatorischen Sitzungen stimmen wir uns nochmals endgültig darüber ab, ob jetzt eine psychotherapeutische Behandlung begonnen werden soll.
Sitzungsdauer & Schweigepflicht
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten. In Beratung und Therapie unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht.