Kosten & Kostenübernahme
Auf Grund meiner Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen übernommen.
Was müssen Sie tun?
Nach unserer gemeinsamen Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen, muss ich als Therapeutin ein Gutachten als Antrag auf Kostenübernahme (anonymisiert zum Schutz Ihrer persönlichen Daten) der jeweiligen Krankenkasse stellen. Sobald hier die Zusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, können wir mit der Therapie fortfahren.
Um sicher zu sein, dass dem Symptom keine körperliche Erkrankung zugrunde liegt, müssen Sie mit Ihrem Jugendlichen / Kind einen Hausarzt oder Kinderarzt aufsuchen. Dieser bescheinigt die körperliche Gesundheit in einem „Konsiliarbericht“, der dem Antrag an die Krankenkasse beigefügt wird.
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können selbstverständlich auch von den Patienten als Selbstzahler übernommen werden. Dabei muss kein Gutachten für die jeweilige Krankenkasse erstellt werden. Die Höhe der Kosten hängt von Länge und Dauer der Therapie ab. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen erhalten Sie darüber auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.