Kosten & Kostenübernahme

Auf Grund meiner Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie als Selbstzahler zu mir kommen.

Was müssen Sie tun?

1. Schritt

  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötige ich die Versichertenkarte des Jugendlichen oder Kindes.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, benötige ich von Ihnen zur 1. Sitzung ein ausgefülltes „Formular für Privatversicherte„, das Sie vorab von mir zugesendet bekommen.

2. Schritt

  • Für die Bewilligung der Psychotherapie benötigen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen einen sogenannten „Konsiliarbericht“, den Sie von mir erhalten.
  • Dieses Formular lassen Sie dann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder Internisten ausfüllen und unterschreiben.

    Was muss ich tun?

    I

    Sobald mir der ausgefüllte Konsiliarbericht vorliegt, kann ich das Gutachten erstellen und bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Privatversicherung einreichen.