Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin
- Als approbierte analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich in meiner Arbeit auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr spezialisiert.
- Für welches Alter ist meine Praxis? Mein Schwerpunkt liegt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15 bis 21 Jahren. Bei jüngeren Kindern klären wir im Telefonat, ob ein Platz möglich ist.
- Wie bekomme ich einen Termin? Rufen Sie in meiner telefonischen Sprechzeit an und schildern Sie kurz die Situation. Termine gibt es nur im telefonisch. Der erste Kontakt ist die sogenannte “Erste psychotherpeutische Sprechstunde“: In diesem Erstgespräch schauen wir gemeinsam, worum es geht, was gebraucht wird und wie es weitergehen kann – vor Ort in meiner Praxis in München-Bogenhausen.
- Übernimmt die Kasse die Kosten? Ich behandle Versicherte aller gesetzlichen Kassen sowie Privatpatienten und Selbstzahler. Details auf der Seite Kostenübernahme.
- Wo ist die Praxis? Richard-Strauss-Str. 25, 81677 München-Bogenhausen.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten – FAQ
Ist ein Kinderpsychologe oder Jugendlichenpsychologe dasselbe wie ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut?
Nein. Ein Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut ist ein Psychologe oder ein Pädagoge, der nach dem Abschluss seines Studiums zusätzlich eine mehrjährige Ausbildung an einem staatlichen Ausbildungsinstitut absolviert hat. Ein Kinderpsychologe verfügt nach Abschluss des Studiums in der Mehrzahl der Fälle nicht über psychotherapeutischen Qualifikationen.
Der Abschluss an den deutschen Instituten wird mit der bestandenen staatlichen Abschlussprüfung, der „Approbation“ (=Staatsexamen) beendet. Nach bestandener Approbation kann der/die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut(in) den Eintrag in das Arztregister beantragen.
